Gesetzliche Bestimmungen bei gewerblichen Bootstransporten:

Für den Auftraggeber ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus versicherungsrechtlichen Gründen relevant. Solange nichts passiert, kann so ein Transport unbehelligt bleiben.

Das Güterkraftverkehrsgesetzt schreibt vor, dass der Transporteur (vom Gesetz Frachtführer genannt) eine Haftpflichtversicherung haben muss. Selbst wenn ein ohne Genehmigung fahrender Frachtführer eine Haftpflichtversicherung für die Transporte abschließt, wird jede Versicherung, wenn sie Leistungen erbringen soll, die fehlende Genehmigung zur Leistungsverweigerung nutzen.

Die Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen kann also auch für den Kunden erheblichen Ärger bedeuten, nicht nur bei Schäden, sondern auch dann, wenn das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) bei einer Kontrolle eine fehlende Genehmigung nutzt und den Transport stoppt. Besonders die italienische Polizei ist dafür bekannt Transportfahrzeug und Boot zu beschlagnahmen und erst nach langer Prozedur wieder frei zu geben.

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