Wer für andere gegen Bezahlung Boote transportiert ist in der Regel ein gewerblicher Transporteur. Er benötigt für seine Tätigkeit, wenn Sie legal ablaufen soll, eine so genannte Güterkraftverkehrsgenehmigung oder für EU-weite Transporte eine EU-Lizenz. Ausgenommen von dieser Lizenzpflicht sind Transporte mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Diese Bestimmung wird oft ungenau oder falsch ausgelegt und zwar so, als ob die Ausnahme bis 3500 kg Bootsgewicht oder Anhängergewicht gelten würde. Fakt ist, das ganze Gespann darf maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg haben. Damit können gerade mal Boote mit einem Gewicht von gut einer Tonne transportiert werden. Beispielrechnung: Ein starker VW Golf darf stolze 1500 kg als Anhängelast ziehen. So ein Trailer wiegt mindestens 350 kg leer, bleibt also eine Zuladung von 1150 kg. Beim zulässigen Gesamtgewicht des Gespannes liegt man dann schon bei 3400 kg (1900 kg PKW und 1500 kg Trailer), hat also die 3500 kg Grenze schon fast erreicht.
Geländewagengespanne mit 3500 kg erlaubter Anhängelast kommen auf ein zulässiges Gesamtgewicht von deutlich über 6 Tonnen und bedürfen ganz eindeutig einer Güterkraftverkehrs-Genehmigung.
Für den Auftraggeber ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus versicherungsrechtlichen Gründen relevant. Solange nichts passiert, kann so ein Transport unbehelligt bleiben.
Das Güterkraftverkehrsgesetzt schreibt vor, dass der Transporteur (vom Gesetz Frachtführer genannt) eine Haftpflichtversicherung haben muss. Selbst wenn ein ohne Genehmigung fahrender Frachtführer eine Haftpflichtversicherung für die Transporte abschließt, wird jede Versicherung, wenn sie Leistungen erbringen soll, die fehlende Genehmigung zur Leistungsverweigerung nutzen.
Die Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen kann also auch für den Kunden erheblichen Ärger bedeuten, nicht nur bei Schäden, sondern auch dann, wenn das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) bei einer Kontrolle eine fehlende Genehmigung nutzt und den Transport stoppt. Besonders die italienische Polizei ist dafür bekannt Transportfahrzeug und Boot zu beschlagnahmen und erst nach langer Prozedur wieder frei zu geben.